Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DCF Deutscher Coaching Fachverlag GmbH, Barbarossastr. 2, 53489 Sinzig (Nachfolgend: DCF) gegenüber Unternehmern.

 

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung


  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DCF erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die DCF mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DCF ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DCF auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  3. DCF geht ausschließlich Verträge mit Kunden ein, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

 

§ 2 Leistungen von DCF, Bedingungen


  1. DCF erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im PR- und Verlagswesen. Dazu gehören insbesondere die Produktion und Publishing von Fachbüchern sowie der Medien- Presse- und Unternehmensberatung. Zu den Dienstleistungen zählen weiter Onlinemarketingmaßnahmen, das Verfassen journalistischer Fachartikel und die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter Advertorials. DCF verlegt und vertreibt Bücher in allen Publikationsformaten (Print, Hörbucher, eBooks, etc). 

  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet DCF dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

  3. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen einer bestimmten medialen Reichweite. Von DCF gegebenenfalls veröffentlichte Mediadaten sind nicht bindend.

  4. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DCF zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DCF, bleibt der Vergütungsanspruch von DCF unberührt.

  5. Die inhaltliche Abstimmung der Texte erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Texte beim DCF.

  6. In Bezug auf die von DCF zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht DCF in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. DCF ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

  7. Von DCF in Aussicht gestellte Fristen zur Leistungserbringung sind nicht bindend und erfolgen stets unter dem Vorbehalt hinreichender Mitwirkungshandlungen des Kunden.

  8. Sofern unsere Leistungen von sog. Resellern angeboten und vertrieben werden (zB Copecart, Digistore24), gelten vorrangig diese Bedingungen.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen


  1. Der Vertragsschluss zwischen DCF und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.  

 

§ 4 Öffentliche Zugänglichmachung auf Angeboten des DCF und/oder von Partnermedien


  1. Seitens des DCF im Rahmen des Vertragsverhältnisses für den Kunden auf Angeboten des DCF veröffentlichte Publikationen sind grundsätzlich für die Dauer der Vertragslaufzeit öffentlich zugänglich. 

  2. Der DCF ist jedoch berechtigt, die öffentliche Zugänglichmachung bei Vorliegen eines berechtigten Grundes (z.B. falsche Angaben im Hinblick auf eigene Geschäfts- und Vermögensverhältnisse, Titel, Ausbildungen) vorübergehend zu unterbrechen oder dauerhaft zu beenden. 

  3. Werden Publikationen auf Partnermedien veröffentlicht, hat DCF auf die Veröffentlichung, den Inhalt und die Veröffentlichungsdauer keinen Einfluss.  Der Kunde kann diesbezüglich keine Rechte gegenüber dem DCF geltend machen. 


§ 5 Abnahmebedürftige Leistungen


  1. Die Leistungen von DCF unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung von Gesetzes wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

  2. DCF kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

  3. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

  4. Die abzunehmende (Teil-)Leistung von DCF gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von DCF hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Tagen schriftlich erklärt.

 

§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen


  1. Die Preise, die von DCF angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Die Bezahlung der Leistungen von DCF erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet.

  3. Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

  4. Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: kontakt@dcfverlag.de (vorab) und DCF Verlag GmbH, Barbarossastr. 2, 53489 (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

    Ich ermächtige die DCF Verlag GmbH, Barbarossastr. 2 in 53489 Sinzig, vertreten durch die Geschäftsführer Ruben Schäfer und David Baulig, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

    IBAN:

    mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DCF Verlag GmbH, Barbarossastr. 2 in 53489 Sinzig auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

    Vorname und Name des Kontoinhabers

    Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

    Postleitzahl und Ort

    Kreditinstitut (Name und BIC)

    IBAN:

    Ort, Datum

    Unterschrift des Kontoinhabers


  1. DCF stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. 

  2. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an DCF zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 7 Kündigung, Laufzeit


  1. Der Vertrag zwischen DCF und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

  2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.

  3. Etwaige darüber hinaus gehenden ordentlichen Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

  4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 8 Verzug / außerordentliche Kündigung


  1. Fristen für die Leistungserbringung durch DCF beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei DCF eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei DCF vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

  2. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung gegenüber DCF in Verzug, behält DCF sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

  3. DCF ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist.  DCF ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich DCF aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

 

§ 9 Datenschutz, Verschwiegenheit


  1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der DCF personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. 

  2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen sind Verpflichtungen gegenüber Hoheitsträgern, Behörden, Gerichten und Organen der Rechtspflege. Der Kunde hat insoweit involvierte Drittdienstleister/Subunternehmer entsprechend zu verpflichten Bei Verstößen gilt eine angemessene und im Einzelfall von DCF zu bestimmende Vertragsstrafe, höchstens jedoch 15.000,00 Euro, als verwirkt.


§ 10 Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter


  1. Der Kunde erhält – sofern nicht individuell anderweitig geregelt – nur auf Anfrage und nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch DCF während der Vertragslaufzeit das einfache Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung an der jeweiligen Auftragsarbeit durch DCF im Hinblick auf den vom Kunden verfolgten Nutzungszweck. Das Recht zur Bearbeitung wird ausdrücklich nicht eingeräumt. DCF wird ein entsprechendes Gesuch des Kunden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes versagen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist DCF auch zum Widerruf einer insoweit erteilten Genehmigung berechtigt.

  2. Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde das einfache Recht, das Logo sowie den Namen des DCF für Werbezwecke auf seiner Webseite, auf Landingpages sowie auf Printreports zu nutzen. Nach Ablauf  der Vertragslaufzeit  kann die Zustimmung jederzeit widerrufen werden.

  3. Absatz 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die DCF nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. Bei Ratenzahlung gilt dies entsprechend.

  4. Jegliche nachträgliche Veränderung der Auftragsarbeit durch den Kunden ist verboten. 

  5. Der Kunde gewährleistet, dass DCF überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt DCF insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  6. DCF erhält an sämtlichen vom Kunden überlassenen Arbeitsmaterialien im Hinblick auf die Erreichung des Vertragszwecks ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

  7. Erhält der Kunde Nutzungsrechte nach Absatz 1, ist er verpflichtet, den DCF als den Urheber der Auftragsarbeiten unter dem Namen „© DCF Verlag GmbH“ und der Angabe der Homepage/des Instagram Profils anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.

 

§ 11 Widerrufsrecht


  1. Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der DCF anderweitig eingeräumt.

 

§ 12 Haftung


  1. DCF haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

    1. DCF haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von DCF oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet DCF für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch DCF oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von DCF gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

    2. DCF haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.     

    3. In den Grenzen nach Absatz 2 und 3 haftet DCF nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

 

§ 13 Referenznennung


  1. DCF darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. DCF ist zur Nennung nicht verpflichtet.


§ 14 Schlussbestimmungen


  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt ebenfalls für die Änderung dieser Bestimmung. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von DCF maßgebend.

  2. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. 

  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Erfüllungsort ist der Sitz von DCF. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Koblenz.

  4. DCF behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird der DCF den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.


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